Dr. Judith Beiskammer, LL.M
Rechtsanwältin

 

„Recht ist Wille zur Gerechtigkeit“
Gustav Radbruch, Politiker und Rechtswissenschaftler

Dr. Judith Beiskammer, LL.M
Rechtsanwältin

 

„Recht ist Wille zur Gerechtigkeit“
Gustav Radbruch, Politiker und Rechtswissenschaftler

Kosten

Die Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen ist Vertrauenssache. Dazu zählt auch die Information über die zu erwartenden Kosten.

Erstgespräch

Das Erstgespräch dient dazu, den relevanten Sachverhalt abzuklären, um in weiterer Folge die erforderliche Beratung bzw. Vertretung sowie die sich daraus ergebenden rechtlichen Möglichkeiten zu eruieren. Es handelt sich dabei um ein unverbindliches Erstgespräch, welches zwar noch nicht eine Mandatsübernahme bedeutet, aber bereits der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegt.

Honorarabrechnung

Hinsichtlich der Abrechnung des Honorars gibt es die Möglichkeit, dass dieses nach Zeitaufwand auf Grundlage eines Stundensatzes bzw. aufgrund eines vereinbarten Pauschalhonorars oder nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz ergänzt durch die sog. „Allgemeinen Honorarkriterien“ und das Notariatstarifgesetz abgerechnet wird. Die  Abklärung, welche Variante für Sie die größtmögliche Transparenz bedeutet, erfolgt empfehlenswerterweise bereits beim Erstgespräch.

Rechtsschutzversicherung

Im Falle des Bestehens einer Rechtsschutzversicherung nehme ich gerne mit dieser Kontakt auf, um die Kostendeckung abzuklären. Dafür ist es empfehlenswert, dass Sie mir bereits beim Erstgespräch die Polizzen-Nummer und das Versicherungsunternehmen bzw. Ihren persönlichen Betreuer bekannt geben.